Urologen nehmen als Kassenärzte am fachärztlichen KV-Bereitschaftsdienst teil und versorgen zeitkritische urologische Notfälle außerhalb regulärer Sprechzeiten.
Hintergrund
Urologische Notfälle sind häufig und zeitkritisch: Hodentorsion (Notfall innerhalb 4–6 Stunden), akuter Harnverhalt (Blasenstase, Katheterisierung notwendig), renale Kolik (häufigste urologische Notaufnahme), uroseptischer Schock bei obstruktiver Pyelonephritis und priapistischer Erektionsstörung (Notfall innerhalb von 4 Stunden). Im KV-Bereitschaftsdienst leisten Urologen fachärztliche Beratung und Erstversorgung; akute Operationsindikationen werden in urologische Kliniken überwiesen. Klinische Urologen leisten Bereitschaftsdienst mit Rufbereitschaft für Notfalloperationen; nach TV-Ärzte sind Bereitschaftsdienste entsprechend vergütet. Laut KBV ist die urologische Versorgungsdichte in ländlichen Regionen kritisch: Über 30 % der Landkreise gelten als unterversorgt.
Ärzteversichert empfiehlt Urologen im Bereitschaftsdienst, die Berufshaftpflicht auf zeitkritische Notfalleingriffe – besonders Hodentorsion-Operationen – auszurichten, da Behandlungsfehler bei diesen Eingriffen zu erheblichen Schadensforderungen führen können.
Wann gilt das nicht?
Urologen ohne Kassenzulassung nehmen nicht am KV-Bereitschaftsdienst teil. Urologen über 60 Jahre können bei der KV eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beantragen.
Quellen
- KBV – Fachärztlicher Bereitschaftsdienst Urologie
- Bundesärztekammer – Urologische Notfallversorgung
- BMG – Notfallversorgung Regelungen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →