Nuklearmedizinische Praxen und Abteilungen benötigen eine Personalstrategie, die spezialisiertes technisches Personal, Strahlenschutzbeauftragte und fachkundige Ärzte systematisch gewinnt und langfristig bindet.

Nuklearmedizin ist eine der seltensten Fachrichtungen: Deutschlandweit gibt es weniger als 1.500 Fachärzte. Entscheidend sind MTRA mit nuklearmedizinischer Erfahrung, ein zertifizierter Strahlenschutzbeauftragter sowie ein strukturiertes Onboarding für neue Mitarbeitende an PET/CT- und SPECT-Geräten.

Hintergrund

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt vor, dass nuklearmedizinische Einrichtungen einen Strahlenschutzbeauftragten mit entsprechender Fachkunde benennen müssen. Die Personalplanung muss daher die Strahlenschutzausbildung (Grundkurs, Spezialkurs Nuklearmedizin) als Pflichtqualifikation einschließen. MTRAs mit nuklearmedizinischer Spezialisierung erzielen Gehälter von 3.200 bis 4.200 Euro brutto monatlich. Da nuklearmedizinische Praxen häufig an Radiologiezentren angeschlossen sind, empfiehlt sich eine gemeinsame Personalstrategie mit Rotationsmöglichkeiten zwischen Fachbereichen, um Fachkräfte zu halten.

Ärzteversichert berät Nuklearmediziner zu Versicherungslösungen bei technischen Betriebsunterbrechungen und Haftungsrisiken im Strahlenschutzbereich.

Wann gilt das nicht?

Rein klinisch tätige Nuklearmediziner an Universitätskliniken unterliegen der Personalplanung des Krankenhauses. Für Joint-Venture-Strukturen mit Radiologen gelten abweichende vertragliche Regelungen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →