Palliativmedizinische Einrichtungen benötigen eine Personalstrategie, die multiprofessionelle Teams koordiniert, die emotionale Belastung minimiert und flexible ambulante sowie stationäre Einsätze ermöglicht.

Ein vollständiges SAPV-Team (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) besteht aus mindestens zwei Palliativmedizinern, qualifizierten Pflegekräften mit Palliativfachweiterbildung (160 Stunden) und koordinierendem Büropersonal. Regelmäßige Team-Supervision ist Qualitätsmerkmal und Burnout-Prävention zugleich.

Hintergrund

SAPV-Teams werden nach § 132d SGB V mit den Krankenkassen abgerechnet. Ein Versorgungsvertrag setzt mindestens einen Arzt mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin (160 Stunden Kurs) und Pflegekräfte mit anerkanntem Palliative-Care-Abschluss voraus. Die Fluktuation in der Palliativpflege liegt aufgrund emotionaler Belastung bei bis zu 20 Prozent jährlich. Effektiv ist ein strukturiertes Supervisionsangebot (mindestens monatlich) sowie ein Rotationssystem, das Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Arbeit erlaubt. Palliativpflegekräfte mit Fachweiterbildung erzielen Bruttolöhne von 3.200 bis 4.000 Euro.

Ärzteversichert unterstützt Palliativmediziner bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft und bei Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung.

Wann gilt das nicht?

Palliativstationen in Krankenhäusern folgen dem klinikinternen Personalschlüssel. Hospizdienste mit rein ehrenamtlichem Kern unterliegen anderen Regelungen.

Quellen

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