Radiologische Praxen benötigen eine Personalstrategie, die qualifizierte MTRA, geräteoptimierte Arbeitsabläufe und Teleradiologiemodelle für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Befundung koordiniert.
Pro Hochfeld-MRT-Gerät sind mindestens 2 bis 3 MTRA für einen effizienten Zwei-Schicht-Betrieb einzuplanen. MTRA-Fachkräftemangel macht strukturierte Ausbildungspartnerschaften mit MTA-Schulen und attraktive Vergütungsmodelle zur strategischen Notwendigkeit.
Hintergrund
Die Strahlenschutzverordnung schreibt für den Betrieb von Röntgen- und CT-Geräten qualifizierte MTRA mit gültiger Fachkunde vor. Für MRT-Geräte ist keine strahlenschutzrechtliche Fachkunde erforderlich, aber gerätespezifische Einweisung Pflicht. MTRA verdienen in Radiologiepraxen 3.000 bis 4.000 Euro brutto. Teleradiologie nach § 24 RöV ermöglicht die externe Befundung und kann Nacht- und Wochenenddienste durch externe Radiologiezentren abdecken, was Personalkosten um bis zu 15 Prozent senkt. Radiologische Großpraxen mit mehreren Standorten brauchen eine zentrale Personaldisposition.
Ärzteversichert berät Radiologen zu Betriebsunterbrechungsversicherungen und Absicherung bei Geräteausfall.
Wann gilt das nicht?
Krankenhausradiologen unterliegen dem Klinikpersonalrecht. Teleradiologie-Unternehmen haben eigene Personalmodelle ohne Praxisbezug.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung Radiologie
- Bundesministerium für Gesundheit
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