Rechtsmedizinische Institute benötigen eine Personalstrategie, die forensisch qualifiziertes Assistenzpersonal, ein verlässliches Rufbereitschaftssystem und enge Kooperation mit Staatsanwaltschaften und Gerichten sicherstellt.

Rechtsmedizin ist eine der kleinsten Fachrichtungen in Deutschland mit weniger als 400 niedergelassenen Fachärzten. Ein Institut benötigt mindestens zwei Sektionsassistenten mit forensischer Weiterbildung sowie ein 24/7-Rufbereitschaftssystem für Tatortuntersuchungen und gerichtliche Aufträge.

Hintergrund

Rechtsmedizinische Leistungen werden überwiegend durch öffentliche Aufträge (Staatsanwaltschaften, Gerichte) und nicht über die Kassenabrechnung finanziert. Sektionsassistenten benötigen eine spezifische Weiterbildung und erzielen Bruttolöhne von 2.800 bis 3.600 Euro. Die Personalplanung muss Bereitschaftsdienste nach TVöD-Regelungen oder entsprechenden Vereinbarungen berücksichtigen. Da rechtsmedizinische Institute meist universitär angebunden sind, gibt es Schnittstellen zur akademischen Laufbahn, was bei der Mitarbeitergewinnung als Karriereargument genutzt werden kann.

Ärzteversichert hilft Rechtsmedizinern bei der Absicherung von Berufshaftpflicht und Gutachterhaftung.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Gutachter ohne Institutsanbindung benötigen keine institutionelle Personalstrategie. Forensisch-psychiatrische Gutachter unterliegen anderen Abrechnungsstrukturen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →