Unfallchirurgische Praxen mit D-Arzt-Zulassung benötigen eine Personalstrategie, die berufsgenossenschaftliche Anforderungen, operative Kapazitäten und hochwertige Wundversorgung durch qualifiziertes Personal sicherstellt.
D-Arzt-Praxen müssen nach den Anforderungen der DGUV lückenlose ärztliche Erreichbarkeit und ausreichend qualifiziertes Assistenzpersonal nachweisen. Mindestens eine MFA mit Wundmanagement-Zertifikat (ICW-anerkannt) und Kenntnissen der BG-Abrechnung ist Pflichtstandard.
Hintergrund
D-Ärzte werden von der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) anerkannt und müssen bestimmte Anforderungen an Ausstattung und Personal erfüllen. Die BG-Abrechnung über das DALE-UV-System erfordert spezielle Schulungen des Praxispersonals. In unfallchirurgischen Praxen mit ambulanter OP-Einheit wird mindestens eine OTA (Operationstechnische Assistentin) oder MFA mit OP-Erfahrung benötigt. OTA-Stellen werden mit 3.000 bis 4.000 Euro brutto vergütet. Für D-Arzt-Praxen mit mehr als 500 BG-Fällen pro Quartal empfiehlt sich eine dedizierte Abrechnungskraft.
Ärzteversichert hilft Unfallchirurgen bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung, die operative Risiken und handchirurgische Tätigkeiten berücksichtigt.
Wann gilt das nicht?
Rein klinische Unfallchirurgen ohne eigene Praxis unterliegen dem Klinikpersonalrecht. Orthopäden mit Unfallchirurgie als Weiterbildungsschwerpunkt ohne D-Arzt-Zulassung haben geringere Anforderungen.
Quellen
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