Zahnarztpraxen benötigen eine Personalstrategie, die qualifizierte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), effizientes Terminmanagement und klare Aufgabentrennung zwischen Stuhlassistenz, Prophylaxe und Empfang sicherstellt.

Pro Behandler werden in Zahnarztpraxen mindestens 1,5 ZFA-Vollzeitstellen kalkuliert. ZFA mit Abrechner-Fortbildung oder Prophylaxe-Qualifikation steigern Praxisumsatz und Patientenbindung. Der ZFA-Fachkräftemangel macht aktive Azubi-Gewinnung zum strategischen Thema.

Hintergrund

ZFA werden nach dem Berufsausbildungsgesetz (3-jährige Ausbildung) ausgebildet und erzielen Einstiegsgehälter von 2.000 bis 2.600 Euro brutto. Mit Zusatzqualifikation (Prophylaxeassistenz, Abrechnung GOZ/BEMA) steigen Löhne auf 2.800 bis 3.500 Euro. Praxen mit eigenem Ausbildungsplatz für ZFA haben einen strategischen Vorteil bei der Personalgewinnung. Das Praxisteam sollte mindestens alle zwei Jahre Abrechnungsfortbildungen absolvieren, da GOZ- und BEMA-Änderungen jährlich auftreten. Eine klare Stellenbeschreibung und Aufgabenverteilung zwischen Stuhl- und Prophylaxebereich erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit.

Ärzteversichert begleitet Zahnärzte bei der Berufshaftpflicht, PKV-Wahl und Altersvorsorgeplanung im zahnärztlichen Versorgungswerk.

Wann gilt das nicht?

Zahnkliniken mit mehr als zehn Behandlern haben professionelles HR-Management. Kieferorthopäden und MKG-Chirurgen haben spezifische Personalanforderungen, die über die allgemeine Zahnarztpraxis hinausgehen.

Quellen

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