Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern legt verbindlich fest, welche Inhalte, Mindestzeiten und Nachweise für die Erlangung eines Facharzttitels absolviert werden müssen.

Weiterbildungszeiten variieren je nach Fachgebiet zwischen 2 Jahren (z. B. Pathologie) und 6 Jahren (z. B. Neurochirurgie). Weiterbildungsassistenten müssen ein Logbuch führen, in dem alle Eingriffe, Behandlungen und Weiterbildungsgespräche dokumentiert sind. Weiterbildungsbefugte Ärzte tragen die Verantwortung für eine strukturierte und nachvollziehbare Anleitung.

Hintergrund

Die Weiterbildungsordnung basiert auf der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer und wird von jeder Landesärztekammer in eigenes Satzungsrecht überführt. Die Reform der MWBO 2020 hat kompetenzbasiertes Lernen eingeführt: Statt reiner Zeitvorgaben zählen nun nachgewiesene Kompetenzen. Weiterbildungsbefugte Ärzte müssen von der Kammer anerkannt werden und regelmäßig ihre Weiterbildungsstätte evaluieren lassen. Für die Anerkennung als Facharzttitel müssen schriftliche Weiterbildungszeugnis und bestandene Facharztprüfung vorliegen. Verstöße gegen die Weiterbildungspflichten können zum Entzug der Weiterbildungsbefugnis führen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte in der Weiterbildungsphase bei der Absicherung mit passender Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung.

Wann gilt das nicht?

EU-Facharzttitel aus anderen Mitgliedstaaten werden nach der Berufsanerkennungsrichtlinie anerkannt, ohne dass die volle deutsche Weiterbildung absolviert werden muss. Zusatzweiterbildungen (z. B. Sportmedizin, Palliativmedizin) haben eigene, kürzere Zeitvorgaben.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →