Für Allgemeinmediziner empfehlen sich QM-Systeme, die die gesetzlichen Anforderungen der KBV-Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der Allgemeinmedizin zugeschnitten sind.
Vertragsärzte sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Für Allgemeinmediziner besonders geeignet ist QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen). Die KBV-QM-Richtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen vor, lässt aber die Wahl des Systems offen.
Hintergrund
QEP wurde von der KBV speziell für hausärztliche Praxen entwickelt und ist das meistgenutzte QM-System unter Allgemeinmedizinern. Es enthält über 200 Qualitätsziele. Die KBV-QM-Richtlinie (zuletzt aktualisiert 2023) legt fest, welche Grundelemente jedes QM-System erfüllen muss: Patientensicherheit, Beschwerdemanagement, CIRS (Fehlermeldewesen), Hygiene und Mitarbeiterorientierung. Ein vollständig implementiertes QM-System kann bei der KV nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für bestimmte Sondervergütungen. Die Implementierungskosten für ein zertifiziertes QM-System liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Praxisgröße und gewähltem System. Jährliche Auditkosten betragen 500 bis 1.500 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmediziner, QM-Einführung und Versicherungsschutz (insbesondere Berufshaftpflicht) aufeinander abzustimmen, da ein gutes QM Haftungsrisiken messbar reduziert.
Wann gilt das nicht?
KPQM (für kirchliche Träger) oder ISO 9001 eignen sich, wenn die Praxis Teil eines größeren Verbundes ist. Ärzte, die ausschließlich gutachterlich tätig sind ohne eigene Praxis, unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – QM-Richtlinie
- Bundesärztekammer – Qualitätsmanagement
- Bundesministerium für Gesundheit
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