Für Arbeitsmediziner empfehlen sich QM-Systeme, die die gesetzlichen Anforderungen der KBV-Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der Arbeitsmedizin zugeschnitten sind.
Vertragsärzte sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Für Arbeitsmediziner besonders geeignet ist OHSAS 18001/ISO 45001 oder KomPASS. Die KBV-QM-Richtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen vor, lässt aber die Wahl des Systems offen.
Hintergrund
Arbeitsmediziner nutzen häufig das von den BGW entwickelte KomPASS-System, das auf arbeitsmedizinische Besonderheiten zugeschnitten ist. Alternativ bietet sich ISO 45001 für Arbeitsschutzmanagement an. Die KBV-QM-Richtlinie (zuletzt aktualisiert 2023) legt fest, welche Grundelemente jedes QM-System erfüllen muss: Patientensicherheit, Beschwerdemanagement, CIRS (Fehlermeldewesen), Hygiene und Mitarbeiterorientierung. Ein vollständig implementiertes QM-System kann bei der KV nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für bestimmte Sondervergütungen. Die Implementierungskosten für ein zertifiziertes QM-System liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Praxisgröße und gewähltem System. Jährliche Auditkosten betragen 500 bis 1.500 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmediziner, QM-Einführung und Versicherungsschutz (insbesondere Berufshaftpflicht) aufeinander abzustimmen, da ein gutes QM Haftungsrisiken messbar reduziert.
Wann gilt das nicht?
Betriebsärzte in Großunternehmen sind oft in das unternehmensinterne QM eingebettet. Ärzte, die ausschließlich gutachterlich tätig sind ohne eigene Praxis, unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – QM-Richtlinie
- Bundesärztekammer – Qualitätsmanagement
- Bundesministerium für Gesundheit
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