Für Dermatologen empfehlen sich QM-Systeme, die die gesetzlichen Anforderungen der KBV-Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der Dermatologie zugeschnitten sind.

Vertragsärzte sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Für Dermatologen besonders geeignet ist QEP oder IVQM. Die KBV-QM-Richtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen vor, lässt aber die Wahl des Systems offen.

Hintergrund

Dermatologen mit ästhetischer Medizin benötigen QM-Systeme, die IGeL-Dokumentation und Aufklärungsprozesse standardisieren. QEP bietet hierfür geeignete Vorlagen. Die KBV-QM-Richtlinie (zuletzt aktualisiert 2023) legt fest, welche Grundelemente jedes QM-System erfüllen muss: Patientensicherheit, Beschwerdemanagement, CIRS (Fehlermeldewesen), Hygiene und Mitarbeiterorientierung. Ein vollständig implementiertes QM-System kann bei der KV nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für bestimmte Sondervergütungen. Die Implementierungskosten für ein zertifiziertes QM-System liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Praxisgröße und gewähltem System. Jährliche Auditkosten betragen 500 bis 1.500 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, QM-Einführung und Versicherungsschutz (insbesondere Berufshaftpflicht) aufeinander abzustimmen, da ein gutes QM Haftungsrisiken messbar reduziert.

Wann gilt das nicht?

Rein kassendermatologische Praxen ohne ästhetische Leistungen können mit einfacheren Systemen auskommen. Ärzte, die ausschließlich gutachterlich tätig sind ohne eigene Praxis, unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie.

Quellen

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