Für Neurologen empfehlen sich QM-Systeme, die die gesetzlichen Anforderungen der KBV-Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der Neurologie zugeschnitten sind.
Vertragsärzte sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Für Neurologen besonders geeignet ist QEP oder EPA. Die KBV-QM-Richtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen vor, lässt aber die Wahl des Systems offen.
Hintergrund
Neurologen profitieren von QEP-Modulen für chronisch kranke Patienten. DMP-Qualitätssicherung ist für Epilepsie- und Demenzversorgung relevant. Die KBV-QM-Richtlinie (zuletzt aktualisiert 2023) legt fest, welche Grundelemente jedes QM-System erfüllen muss: Patientensicherheit, Beschwerdemanagement, CIRS (Fehlermeldewesen), Hygiene und Mitarbeiterorientierung. Ein vollständig implementiertes QM-System kann bei der KV nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für bestimmte Sondervergütungen. Die Implementierungskosten für ein zertifiziertes QM-System liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Praxisgröße und gewähltem System. Jährliche Auditkosten betragen 500 bis 1.500 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, QM-Einführung und Versicherungsschutz (insbesondere Berufshaftpflicht) aufeinander abzustimmen, da ein gutes QM Haftungsrisiken messbar reduziert.
Wann gilt das nicht?
Neurologen mit psychotherapeutischem Anteil haben zusätzliche QM-Anforderungen. Ärzte, die ausschließlich gutachterlich tätig sind ohne eigene Praxis, unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – QM-Richtlinie
- Bundesärztekammer – Qualitätsmanagement
- Bundesministerium für Gesundheit
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