Für Pathologen empfehlen sich QM-Systeme, die die gesetzlichen Anforderungen der KBV-Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllen und gleichzeitig auf die Besonderheiten der Pathologie zugeschnitten sind.
Vertragsärzte sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Für Pathologen besonders geeignet ist DIN EN ISO 15189 für Pathologielabore. Die KBV-QM-Richtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen vor, lässt aber die Wahl des Systems offen.
Hintergrund
Pathologische Institute benötigen eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 für ihre diagnostischen Tätigkeiten. Die DAkks (Deutsche Akkreditierungsstelle) führt die Akkreditierungsverfahren durch. Die KBV-QM-Richtlinie (zuletzt aktualisiert 2023) legt fest, welche Grundelemente jedes QM-System erfüllen muss: Patientensicherheit, Beschwerdemanagement, CIRS (Fehlermeldewesen), Hygiene und Mitarbeiterorientierung. Ein vollständig implementiertes QM-System kann bei der KV nachgewiesen werden und ist Voraussetzung für bestimmte Sondervergütungen. Die Implementierungskosten für ein zertifiziertes QM-System liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Praxisgröße und gewähltem System. Jährliche Auditkosten betragen 500 bis 1.500 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Pathologen, QM-Einführung und Versicherungsschutz (insbesondere Berufshaftpflicht) aufeinander abzustimmen, da ein gutes QM Haftungsrisiken messbar reduziert.
Wann gilt das nicht?
Pathologen in rein wissenschaftlichen Instituten ohne Diagnostikbetrieb unterliegen anderen Vorgaben. Ärzte, die ausschließlich gutachterlich tätig sind ohne eigene Praxis, unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – QM-Richtlinie
- Bundesärztekammer – Qualitätsmanagement
- Bundesministerium für Gesundheit
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