Crowdinvesting bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.

Crowdinvesting birgt für Ärzte erhebliche Risiken: Ausfallquoten von 20 bis 40 Prozent bei Immobilien-Crowdinvesting-Projekten sind nicht selten, regulatorischer Schutz ist begrenzt und Einlagen sind nicht durch Einlagensicherung geschützt.

Hintergrund

Crowdinvesting-Plattformen bieten Privatpersonen Investitionen in Immobilienprojekte, Start-ups oder Mittelstandsunternehmen ab 500 bis 1.000 Euro. Die versprochenen Renditen von 5 bis 10 Prozent täuschen über das reale Risiko hinweg. Nachrangdarlehen (die häufigste Crowdinvesting-Form) werden im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient – in der Praxis bedeutet das meist Totalverlust. Der Vermögensanlagen-Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz bietet keinen vollständigen Anlegerschutz wie bei regulierten Finanzprodukten. Ärzte sollten Crowdinvesting auf maximal 5 bis 10 Prozent des freien Vermögens begrenzen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Kreditmarktplätze nach Bankerlizenz (z. B. Auxmoney als regulierte Plattform) unterliegen stärkerer BaFin-Aufsicht. Für sehr kleine Plattformen ohne regulierten Status gilt erhöhte Vorsicht.

Quellen

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