Denkmalschutz-Immobilien bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.

Denkmalschutz-Immobilien bieten erhebliche Steuervorteile (Abschreibung über 12 Jahre), aber auch spezifische Risiken: Sanierungskosten überschreiten oft den Plan, und das Objekt ist kaum veränderbar.

Hintergrund

Denkmalgeschützte Immobilien bieten nach § 7i und § 10f EStG Sonderabschreibungen: Vermieter können bis zu 9 Prozent im Jahr für 8 Jahre und 7 Prozent für weitere 4 Jahre abschreiben, Selbstnutzer bis zu 9 Prozent über 10 Jahre. Diese Steuervorteile kommen Ärzten mit hohem Einkommenssteuersatz besonders zugute. Die Risiken: Sanierungskosten können unvorhergesehen steigen (30 bis 50 Prozent Kostenüberschreitung sind nicht selten), der Denkmalschutz schränkt bauliche Veränderungen stark ein, und die Vermietbarkeit im ländlichen Raum kann schwierig sein. Eine sorgfältige Due-Diligence des Sanierungsunternehmens ist Pflicht.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Wenn die Immobilie selbst bewohnt wird, gelten andere steuerliche Regeln. Bei nicht fertiggestellten Projekten (Bauträgerinsolvenz) können die Steuervorteile entfallen.

Quellen

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