Familiengesellschaft bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.

Eine Familiengesellschaft zur Vermögensverwaltung bietet Steuervorteile, birgt aber Risiken bei der steuerlichen Anerkennung, Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern und bei der Nachfolgeplanung.

Hintergrund

Familiengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG) können Vermögen steueroptimiert auf Familienmitglieder verteilen. Schenkungen an Kinder können jedes zehnte Jahr bis zur Freibetragsgrenze (100.000 Euro pro Kind und Elternteil) steuerfrei erfolgen. Risiken: Das Finanzamt prüft intensiv, ob Verträge zwischen nahestehenden Personen einem Fremdvergleich standhalten. Familienstreitigkeiten können die Verwaltung des Vermögens blockieren. Bei Scheidung kann die Gesellschaftsbeteiligung zum Streitobjekt werden. Minderjährige Gesellschafter erfordern ergänzungsrechtliche Genehmigungen. Gründungskosten einer GmbH & Co. KG betragen 3.000 bis 8.000 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Rein operative ärztliche Tätigkeiten können nicht in Familiengesellschaften ausgelagert werden, da ärztliche Leistungen personengebunden sind. Einkünfte aus Fremdkapitalvermögen dagegen können gut eingebracht werden.

Quellen

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