GmbH-Gründung bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.
Eine Arzt-GmbH zur Vermögensverwaltung bietet Körperschaftsteuervorteile (15 Prozent statt bis zu 45 Prozent Einkommensteuer), ist aber mit Gründungskosten, laufendem Verwaltungsaufwand und besonderen Entnahmerisiken verbunden.
Hintergrund
Ärzte können eine Management-GmbH oder Vermögensholding gründen, um Kapitalerträge mit dem günstigeren Körperschaftsteuersatz (15 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, gesamt ca. 25 bis 30 Prozent) zu besteuern. Die ärztliche Heilkunde selbst ist nicht in einer GmbH möglich (Ausnahme: MVZ als GmbH). Gründungskosten liegen bei 1.500 bis 3.000 Euro, jährliche Steuerberatungskosten bei 2.000 bis 8.000 Euro. Risiken: verdeckte Gewinnausschüttungen bei nicht marktüblichen Leistungsbeziehungen; Nachweispflicht der Angemessenheit von Geschäftsführergehalt; höherer administrativer Aufwand; Liquiditätsproblem bei geplanten privaten Entnahmen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.
Wann gilt das nicht?
Rein ärztliche Heilkundeleistungen können grundsätzlich nicht über eine normale GmbH erbracht werden. Eine Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)-GmbH ist die Ausnahme.
Quellen
- BaFin – Verbraucherschutz Kapitalanlage
- Bundesministerium der Finanzen – Kapitalanlage und Steuern
- GDV – Vermögensschutz
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