Gold als Anlage bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.
Gold ist eine bewährte Wertaufbewahrung, generiert aber keine laufenden Erträge und kann über Jahre im Wert stagnieren – Phasen ohne Rendite von 10 bis 20 Jahren sind historisch belegt.
Hintergrund
Gold wirft keine Zinsen oder Dividenden ab und rentiert sich nur durch Kursgewinne. Physisches Gold (Barren, Münzen) wird nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei veräußert (§ 23 EStG), was es für Ärzte mit hohem Grenzsteuersatz attraktiv macht. Risiken: starke Kursschwankungen (Gold verlor 2011–2015 ca. 40 Prozent in USD); Lagerungskosten für physisches Gold (0,1 bis 0,5 Prozent p.a.); Diebstahlrisiko bei unsicherer Lagerung; Handelsspread beim Kauf und Verkauf. Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) tragen Emittentenrisiko und weichen steuerlich von physischem Gold ab.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.
Wann gilt das nicht?
Für sehr kurze Anlagehorizonte (unter 1 Jahr) ist Gold wegen hoher Volatilität und Transaktionskosten ungeeignet. Gold-Mining-Aktien haben ein wesentlich höheres Risikoprofil als physisches Gold.
Quellen
- BaFin – Verbraucherschutz Kapitalanlage
- Bundesministerium der Finanzen – Kapitalanlage und Steuern
- GDV – Vermögensschutz
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