Kryptowährungen bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.
Kryptowährungen sind die volatilste Anlageform: Bitcoin verlor 2022 ca. 65 Prozent seines Wertes. Regulatorische Unsicherheit, Hacking-Risiken und fehlende Einlagensicherung machen sie zu Hochrisikoinvestitionen.
Hintergrund
Kryptowährungen unterliegen extrem starken Kursschwankungen und sind regulatorisch noch wenig gefestigt. Bitcoin, Ethereum und Co. haben keine Einlagensicherung und keine staatliche Garantie. Steuerlich gilt: Kryptowährungen sind nach § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn die Haltefrist unter einem Jahr liegt; der Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Kryptobörsen können gehackt werden (Mt. Gox 2014: 850.000 BTC verloren). Die EU-Regulierung MiCA (Markets in Crypto-Assets) seit 2024 erhöht den Anlegerschutz schrittweise. Ärzte sollten Kryptowährungen auf maximal 5 Prozent des freien Anlagevermögens begrenzen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.
Wann gilt das nicht?
Stablecoins (z. B. USDC) haben ein anderes Risikoprofil als volatile Kryptowährungen, tragen aber Emittentenrisiko. NFTs und DeFi-Protokolle haben noch höhere Risiken.
Quellen
- BaFin – Verbraucherschutz Kapitalanlage
- Bundesministerium der Finanzen – Kapitalanlage und Steuern
- GDV – Vermögensschutz
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