Photovoltaik auf der Praxis bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.

Photovoltaik auf der Praxis bietet Einsparungen bei Stromkosten und staatliche Förderung, birgt aber Risiken bei Einspeisevergütungsänderungen, Gebäudestatik und steuerlicher Behandlung von Überschussstrom.

Hintergrund

Eine Photovoltaikanlage auf dem Praxisgebäude mit 30 bis 50 kWp kostet 30.000 bis 60.000 Euro und amortisiert sich bei eigenem Verbrauch in 8 bis 12 Jahren. Risiken: Die Einspeisevergütung nach EEG wird jährlich gesenkt und beträgt für neue Anlagen ab 2024 nur noch 8 bis 13 Cent/kWh. Bei Mietpraxen bedarf die Anlage der Zustimmung des Eigentümers. Steuerlich: Ab 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp Ertragssteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Defekte Module, Wechselrichterausfälle oder Dachschäden sind nicht von der normalen Betriebshaftpflicht gedeckt und erfordern eine separate PV-Versicherung.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Praxen in Mietgebäuden können in der Regel keine PV-Anlage installieren, ohne Erlaubnis des Eigentümers. Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Auflagen.

Quellen

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