Stiftungsgründung bietet Ärzten interessante Investmentmöglichkeiten, ist aber mit spezifischen Risiken verbunden, die es im Kontext eines ärztlichen Gesamtvermögensportfolios zu berücksichtigen gilt.

Eine Stiftungsgründung bietet Steuervorteile und langfristige Vermögenssicherung, ist aber irreversibel, kostenintensiv und erfordert ein Mindestvermögen von in der Regel 50.000 bis 100.000 Euro.

Hintergrund

Gemeinnützige Stiftungen können für Ärzte mit philanthropischem Interesse steuerliche Vorteile bieten: Die Einbringung von Vermögen in eine Stiftung kann erbschaft- und schenkungsteuerlich privilegiert sein. Risiken: Stiftungen sind nach ihrer Gründung kaum noch veränderbar (Grundsatz der Stiftungsunveränderlichkeit). Das Stiftungsvermögen muss den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen; es kann nicht mehr als Privatvermögen genutzt werden. Verwaltungsaufwand und Stiftungsaufsicht durch die Landesbehörde sind erheblich. Anlagevorschriften für das Stiftungskapital sind restriktiv. Für Ärzte als Privatpersonen ohne spezifisch philanthropisches Ziel sind andere Übertragungsformen oft effizienter.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Kapitalanlagen stets im Kontext ihrer Gesamtversorgungssituation zu planen, zu der auch die Versorgungswerksrente und die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören.

Wann gilt das nicht?

Eine Familienstiftung (nicht gemeinnützig) kann als Instrument der Vermögensverwaltung genutzt werden, hat aber andere steuerliche Regeln (Erbersatzsteuer alle 30 Jahre).

Quellen

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