Die für Allgemeinmediziner besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Allgemeinmedizin und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

Allgemeinmediziner tragen das Risiko der breiten diagnostischen Verantwortung: Als erste Anlaufstelle können übersehene Diagnosen zu späten Behandlungen und erheblicher Haftung führen.

Hintergrund

Allgemeinärzte sind für ca. 70 Prozent aller Erstkontakte zuständig. Triage-Fehler (übersehene schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Appendizitis) sind die häufigsten Haftungsursachen. Laut Gutachterkommissionen der Ärztekammern sind Allgemeinärzte häufig in Fälle verzögerter Krebsdiagnosen verwickelt, insbesondere bei Kolorektalkarzinom und Lungenkarzinom. Neben der medizinischen Haftung sind wirtschaftliche Risiken relevant: Arzneimittelregresse bei Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts um mehr als 115 Prozent, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und das Risiko des Vertragsarztzulassungsverlustes bei berufsordnungswidrigem Verhalten. Berufsunfähigkeitsrisiken sind durch den breiten Patientenkontakt und den oft hohen Praxisdruck erhöht. Allgemeinmediziner mit Hausbesuchen tragen zusätzlich das Risiko von Wegeunfällen und Haftung bei unzureichend ausgestatteten Notfallversorgungen außerhalb der Praxis.

Ärzteversichert hilft Allgemeinmediziner, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Allgemeinärzte in reiner Praxisgemeinschaft ohne eigene Kassenzulassung unterliegen anderen Haftungsstrukturen.

Quellen

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