Die für Anästhesisten besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Anästhesiologie und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

Anästhesisten tragen ein hohes Haftungsrisiko bei operativen Komplikationen, Wachheit unter Narkose (Awareness) und Medikationsfehler, kombiniert mit hoher psychischer Belastung durch Schichtdienst.

Hintergrund

Anästhesisten sind an allen operativen Fächern beteiligt und haben dadurch statistisch mehr Haftungsfälle als viele andere Fachrichtungen. Awareness (Bewusstsein unter Narkose) tritt in ca. 0,1 bis 0,2 Promille der Fälle auf und kann erhebliche psychische Folgeschäden verursachen. Hochdosierte Opioid-Fehldosierungen können lebensbedrohlich sein. Die psychische Belastung durch Schichtdienst, Nachtdienste und das Miterleben kritischer Patientensituationen führt zu einer überdurchschnittlichen Burnout-Rate von bis zu 30 Prozent unter Anästhesisten. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist durch die hohe Stressbelastung erhöht; psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in diesem Fachgebiet. Anästhesisten in Kliniken sind überwiegend durch die Betriebshaftpflicht der Klinik abgesichert, müssen aber bei ambulant-anästhesiologischer Tätigkeit eigene Berufshaftpflicht vorhalten.

Ärzteversichert hilft Anästhesisten, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten ohne operative Tätigkeit (z. B. Schmerzambulanz) haben ein deutlich geringeres akutes Haftungsrisiko.

Quellen

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