Die für Augenärzte besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Augenheilkunde und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

Augenärzte tragen besondere Risiken bei ambulanten Laseroperationen, Kataraktchirurgie und der Gefahr dauerhafter Sehverluste durch Behandlungsfehler.

Hintergrund

Augenärzte führen mit der Kataraktoperation einen der häufigsten ambulanten Eingriffe durch (ca. 800.000 pro Jahr in Deutschland). Operative Komplikationen (Endophthalmitis: Infektion des Augeninneren) können zu dauerhaftem Sehverlust führen und begründen erhebliche Schadensersatzansprüche. Lasereingriffe (LASIK) haben besondere Anforderungen an Aufklärung und Gerätequalität; fehlerhafte Dioptrienmessungen vor dem Eingriff begründen Haftungsansprüche. Glaukom-Übersehen ist ein häufiger Haftungsfall, da die Erkrankung oft schleichend verläuft. Ärzte sollten besonders auf lückenlose Dokumentation von Vor- und Nachuntersuchungen achten. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist durch Augenkomplikationen bei Augenärzten selbst erhöht; eine Verletzung an der eigenen Hand kann operative Tätigkeiten dauerhaft beenden. Geräteinvestitionen (OCT, Lasergeräte) im Wert von 50.000 bis 300.000 Euro erhöhen das Finanzrisiko erheblich.

Ärzteversichert hilft Augenärzte, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte ohne operative Tätigkeit (rein konservativ) haben ein deutlich geringeres Haftungsniveau.

Quellen

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