Die für Dermatologen besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Dermatologie und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

Dermatologen tragen besondere Risiken bei der Melanom-Erkennung und ästhetischen IGeL-Leistungen, die bei Unzufriedenheit häufig zu Beschwerden führen.

Hintergrund

Übersehene Melanome sind die häufigsten Haftungsfälle in der Dermatologie; Dermatologen sollten alle Hautkrebsscreenings konsequent dokumentieren und Auflichtmikroskopie-Befunde mit Fotodokumentation sichern. Ästhetische Behandlungen (Botox, Filler, Laser) werden als IGeL abgerechnet und sind nicht von der GKV gedeckt – bei Komplikationen haftet der Arzt vollständig. Hyaluronsäure-Filler-Komplikationen (vaskuläre Okklusionen) können zu dauerhaften Schäden führen. Datenschutz bei Vorher-Nachher-Fotos aus ästhetischen Behandlungen ist ein zusätzliches Risiko; Einwilligungen müssen DSGVO-konform dokumentiert werden. Wirtschaftliche Risiken entstehen durch sinkende GKV-Vergütung bei gleichzeitig steigenden Praxiskosten; Dermatologen mit hohem IGeL-Anteil sind abhängig von der Nachfrage nach ästhetischen Leistungen, die konjunkturabhängig schwanken kann.

Ärzteversichert hilft Dermatologen, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Dermatologen ohne ästhetische Leistungen und mit konservativer Behandlung haben ein geringeres Haftungsprofil.

Quellen

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