Die für Gynäkologen besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Gynäkologie und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

Gynäkologen mit Geburtshilfe tragen das höchste Haftungsrisiko aller Fachrichtungen durch geburtshilfliche Komplikationen; Berufshaftpflichtprämien liegen bei 15.000 bis 40.000 Euro jährlich.

Hintergrund

Geburtshilfliche Haftungsfälle sind die teuersten im deutschen Gesundheitswesen: Geburtsschäden mit lebenslangem Pflegebedarf können zu Schadensersatzsummen von 1 bis 5 Millionen Euro führen. Haftpflichtprämien für Gynäkologen mit Geburtshilfe liegen bei 15.000 bis 40.000 Euro jährlich, was viele Gynäkologen zur Aufgabe der Geburtshilfe bewogen hat. CTG-Fehldeutungen, verzögerte Sectio-Entscheidungen und Schulterdystokien sind die häufigsten Haftungsursachen. Für Gynäkologen ohne Geburtshilfe bestehen Risiken bei der Aufklärung über ästhetische Eingriffe und onkologische Nachsorge. Das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Burnout ist in einem emotional belastenden Fachgebiet wie Gynäkologie erhöht. Wirtschaftliche Risiken entstehen durch rückläufige Geburtenraten und strukturelle Veränderungen im Kreißsaalbereich.

Ärzteversichert hilft Gynäkologen, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen ohne Geburtshilfe haben ein deutlich geringeres Haftungsprofil, vergleichbar mit anderen ambulant-operativen Fachrichtungen.

Quellen

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