Die für HNO-Ärzte besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der HNO-Heilkunde und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.

HNO-Ärzte tragen besondere Risiken bei ambulanten Operationen (Tonsillektomien, Adenotomien) und bei der Versorgung von Hörgerätepatienten mit entsprechenden Fehlberatungsrisiken.

Hintergrund

Tonsillektomien gehören mit ca. 70.000 pro Jahr in Deutschland zu den häufigsten ambulanten Eingriffen, haben aber eine postoperative Blutungsrate von 3 bis 5 Prozent. Nachblutungen können lebensbedrohlich sein und führen zu Haftungsansprüchen bei mangelnder Notfallkommunikation. Hörsturz-Behandlungen und fehlerhafte Hörgeräteversorgung sind weitere Haftungsquellen. Kindliche Adenotomien und Tubenventilations-Eingriffe müssen sorgfältig auf Tauglichkeit geprüft werden; ein übersehener Subglottischer Tumor oder ein Schwindel aus kardialer Ursache können haftungsrelevant sein. Wirtschaftliche Risiken entstehen durch hohe Investitionskosten für Audiometrie-, Endoskopie- und Laserequipment. Das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Handverletzungen, die die operative Tätigkeit beeinträchtigen, ist relevant und sollte bei der BU-Versicherung berücksichtigt werden.

Ärzteversichert hilft HNO-Ärzte, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.

Wann gilt das nicht?

HNO-Ärzte ohne operative Tätigkeit haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko. Reine Gleichgewichtsspezialisten haben ein anderes Risikoprofil.

Quellen

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