Die für Internisten besonders relevanten Risiken ergeben sich aus dem spezifischen Tätigkeitsprofil der Innere Medizin und umfassen medizinische Haftung, wirtschaftliche Risiken und berufsrechtliche Pflichten.
Internisten tragen das Risiko übersehener ernster Diagnosen (Herzinfarkt, Thrombose, Embolie) sowie Medikationsrisiken bei polymorbiden Patienten mit komplexen Arzneimittelinteraktionen.
Hintergrund
Internisten behandeln häufig multimorbide Patienten mit 5 bis 15 Dauermedikamenten. Polypharmazie-Risiken und Arzneimittelinteraktionen sind eine häufige Haftungsquelle. Übersehene Lungenembolien, Herzinfarkte oder tiefe Venenthrombosen (TVT) führen zu erheblichen Schadensersatzforderungen. Bei der Kardiologie im ambulanten Bereich ist die Aufklärung über Langzeit-EKG und Belastungs-EKG besonders wichtig. Internisten mit Endoskopie-Leistungen (Gastroskopie, Koloskopie) tragen zusätzlich operative Haftungsrisiken; Perforationen der Darmwand bei Koloskopien treten in ca. 1 von 1.000 Fällen auf. Regressrisiken durch teure Spezialpräparate (Biologika, onkologische Therapien) sind für Internisten mit Onkologie-Schwerpunkt besonders relevant. Das Berufsunfähigkeitsrisiko durch chronische Erkrankungen und psychische Belastung ist in der Inneren Medizin erhöht.
Ärzteversichert hilft Internisten, die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung durch passende Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen adäquat abzusichern.
Wann gilt das nicht?
Internisten in reiner Facharztpraxis ohne Notfallversorgung haben ein geringeres Akutrisiko. Hausärztlich tätige Internisten haben ein Risikoprofil ähnlich dem von Allgemeinmedizinern.
Quellen
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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