Kardiologen führen diagnostische und interventionelle Eingriffe am Herz-Kreislauf-System durch. Dabei entstehen spezifische Haftungsrisiken, die über das allgemeine ärztliche Risiko hinausgehen.

Was das bedeutet

Kardiologen führen Herzkatheteruntersuchungen, Stentimplantationen und elektrophysiologische Eingriffe durch. Komplikationen bei diesen Eingriffen können lebensbedrohlich sein und zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte Pflicht, jedoch sollten Kardiologen sicherstellen, dass die Deckungssummen und der Versicherungsumfang der spezifischen Tätigkeit angemessen sind. In vielen Fachrichtungen sind Mindestdeckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro empfehlenswert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso unverzichtbar. Kardiologen sind durch die körperliche Belastung operativer Eingriffe und die psychische Belastung durch Notfallsituationen besonders gefährdet. Eine gute BU-Police sollte die konkrete ärztliche Fachtätigkeit absichern, nicht nur die Tätigkeit als Arzt allgemein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Berufshaftpflicht prüfen: Stimmen die versicherten Behandlungsleistungen mit Ihrem tatsächlichen Leistungsspektrum überein? Neue Verfahren müssen nachgemeldet werden.
  • Deckungssummen regelmäßig anpassen: Urteilssummen in Arzthaftpflichtprozessen steigen langfristig. Überprüfen Sie mindestens alle fünf Jahre, ob Ihre Deckung ausreicht.
  • BU früh abschließen: Je jünger und gesünder, desto günstiger die BU-Prämie. Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Ausschlüssen führen können.
  • Anonyme Voranfrage nutzen: Vor dem BU-Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Das Team von Ärzteversichert berät Sie unabhängig zu Ihrer individuellen Absicherung.

Quellen:

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