Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen geht mit spezifischen Haftungsrisiken einher. Fehler bei der Dosierung oder Diagnose bei Minderjährigen können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Was das bedeutet

Kinderärzte haften für Diagnosen und Behandlungen bei Minderjährigen. Eltern reagieren bei Behandlungsfehlern ihrer Kinder besonders sensibel, was das Klagerisiko erhöht.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte Pflicht, jedoch sollten Kinderärzte sicherstellen, dass die Deckungssummen und der Versicherungsumfang der spezifischen Tätigkeit angemessen sind. In vielen Fachrichtungen sind Mindestdeckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro empfehlenswert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso unverzichtbar. Kinderärzte sind durch intensiven Patientenkontakt, Infektionsexposition und häufige emotionale Belastung BU-gefährdet. Eine gute BU-Police sollte die konkrete ärztliche Fachtätigkeit absichern, nicht nur die Tätigkeit als Arzt allgemein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Berufshaftpflicht prüfen: Stimmen die versicherten Behandlungsleistungen mit Ihrem tatsächlichen Leistungsspektrum überein? Neue Verfahren müssen nachgemeldet werden.
  • Deckungssummen regelmäßig anpassen: Urteilssummen in Arzthaftpflichtprozessen steigen langfristig. Überprüfen Sie mindestens alle fünf Jahre, ob Ihre Deckung ausreicht.
  • BU früh abschließen: Je jünger und gesünder, desto günstiger die BU-Prämie. Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Ausschlüssen führen können.
  • Anonyme Voranfrage nutzen: Vor dem BU-Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Das Team von Ärzteversichert berät Sie unabhängig zu Ihrer individuellen Absicherung.

Quellen:

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