Orthopäden führen viele operative Eingriffe durch und tragen dadurch erhöhte Haftungsrisiken. Gleichzeitig belastet die körperliche Tätigkeit den Bewegungsapparat, was die BU-Wahrscheinlichkeit erhöht.
Was das bedeutet
Orthopäden operieren häufig und sind für postoperative Komplikationen, Implantatversagen und Nervenschäden haftbar. Fehlgeschlagene Hüft- oder Knieprothesen können zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte Pflicht, jedoch sollten Orthopäden sicherstellen, dass die Deckungssummen und der Versicherungsumfang der spezifischen Tätigkeit angemessen sind. In vielen Fachrichtungen sind Mindestdeckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro empfehlenswert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso unverzichtbar. Orthopäden belassen körperlich stark durch die Operationstätigkeit. Rücken- und Gelenkprobleme sind häufige BU-Ursachen. Eine gute BU-Police sollte die konkrete ärztliche Fachtätigkeit absichern, nicht nur die Tätigkeit als Arzt allgemein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Berufshaftpflicht prüfen: Stimmen die versicherten Behandlungsleistungen mit Ihrem tatsächlichen Leistungsspektrum überein? Neue Verfahren müssen nachgemeldet werden.
- Deckungssummen regelmäßig anpassen: Urteilssummen in Arzthaftpflichtprozessen steigen langfristig. Überprüfen Sie mindestens alle fünf Jahre, ob Ihre Deckung ausreicht.
- BU früh abschließen: Je jünger und gesünder, desto günstiger die BU-Prämie. Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Ausschlüssen führen können.
- Anonyme Voranfrage nutzen: Vor dem BU-Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Das Team von Ärzteversichert berät Sie unabhängig zu Ihrer individuellen Absicherung.
Quellen:
- GDV: Berufshaftpflichtversicherung im Gesundheitswesen
- Bundesärztekammer: Arzthaftpflicht
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Versicherungen
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