Pathologen tragen ein spezifisches Haftungsrisiko, weil ihre Befunde die Grundlage für weitreichende Therapieentscheidungen bilden. Ein übersehener Tumor oder eine falsch klassifizierte Gewebsveränderung kann den Patienten erheblich schädigen und zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Gleichzeitig sind Pathologen gegenüber biologischen und chemischen Gefahren am Arbeitsplatz exponiert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berufshaftpflichtrisiko durch Fehldiagnosen bei Tumordiagnostik ist überdurchschnittlich hoch
  • Biologische Gefahren durch infektiöses Autopsiematerial (Hepatitis B, C, HIV, Prionen)
  • Chemische Gefahren durch Formaldehyd (seit 2014 als karzinogen eingestuft) und Lösungsmittel im Labor

Ausführliche Antwort

Das Haftungsrisiko von Pathologen konzentriert sich auf die Histologie und Zytologie: Eine falsch-negative Befundung bei Tumorerkrankungen kann dazu führen, dass ein Patient keine Therapie erhält und die Erkrankung voranschreitet. Gerichtsurteile haben in solchen Fällen Schadensersatz in Höhe von 100.000 bis über eine Million Euro zugesprochen. Pathologen, die Gutachtertätigkeiten übernehmen, tragen darüber hinaus das Risiko, in Haftungsprozesse anderer Ärzte hineingezogen zu werden.

Im Labor bestehen erhebliche biologische Risiken durch den Umgang mit infektiösem Gewebe. Obduktionsmaterial kann Hepatitis-B- und -C-Viren, HIV sowie in seltenen Fällen Prionenproteine (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) enthalten. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt für Pathologen eine Hepatitis-B-Impfung sowie regelmäßige Antikörpertiter-Kontrollen vor. Sicherheitskabinette der Klasse II sind für die Bearbeitung infektiösen Materials vorgeschrieben.

Formaldehyd ist seit der Einstufung durch die IARC und die TRGS 905 als krebserzeugend der Kategorie 1A eingestuft. Der Grenzwert für den Arbeitsplatz beträgt 0,3 ppm (MAK-Wert). Niedergelassene Pathologen mit eigenem Labor müssen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 905 erstellen und dokumentieren.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Pathologen sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro je Schadensereignis prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Tarifauswahl darauf zu achten, dass auch Gutachtertätigkeiten und Telemedizin in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, da diese immer häufiger Teil des Tätigkeitsbildes werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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