Psychiater übernehmen Verantwortung für Patienten in existenziellen Krisen. Suizide in der Behandlung oder Zwangsmaßnahmen können haftungsrechtlich relevant sein und belasten Psychiater seelisch erheblich.
Was das bedeutet
Psychiater übernehmen Verantwortung für Patienten in Suizidalität oder Eigen- und Fremdgefährdung. Haftungsrisiken entstehen bei unzureichender Überwachung oder zu früher Entlassung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte Pflicht, jedoch sollten Psychiater sicherstellen, dass die Deckungssummen und der Versicherungsumfang der spezifischen Tätigkeit angemessen sind. In vielen Fachrichtungen sind Mindestdeckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro empfehlenswert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso unverzichtbar. Psychiater sind durch empathische Erschöpfung und emotionale Dauerbelastung stark Burnout-gefährdet. Eine gute BU-Police sollte die konkrete ärztliche Fachtätigkeit absichern, nicht nur die Tätigkeit als Arzt allgemein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Berufshaftpflicht prüfen: Stimmen die versicherten Behandlungsleistungen mit Ihrem tatsächlichen Leistungsspektrum überein? Neue Verfahren müssen nachgemeldet werden.
- Deckungssummen regelmäßig anpassen: Urteilssummen in Arzthaftpflichtprozessen steigen langfristig. Überprüfen Sie mindestens alle fünf Jahre, ob Ihre Deckung ausreicht.
- BU früh abschließen: Je jünger und gesünder, desto günstiger die BU-Prämie. Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Ausschlüssen führen können.
- Anonyme Voranfrage nutzen: Vor dem BU-Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Das Team von Ärzteversichert berät Sie unabhängig zu Ihrer individuellen Absicherung.
Quellen:
- GDV: Berufshaftpflichtversicherung im Gesundheitswesen
- Bundesärztekammer: Arzthaftpflicht
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Versicherungen
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