Zahnärzte arbeiten mit feinen Instrumenten in einem kleinen Bereich. Implantatbehandlungen, Komplikationen bei Narkosen und Nervenverletzungen sind häufige Haftungsursachen. Zusätzlich sind Wirbelsäulenprobleme durch die Arbeitshaltung ein erhebliches BU-Risiko.

Was das bedeutet

Zahnärzte haften für Komplikationen bei Implantaten, Nervschäden nach Extraktionen und Komplikationen bei Sedierung. Implantatbehandlungen sind besonders häufige Haftungsursachen.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte Pflicht, jedoch sollten Zahnärzte sicherstellen, dass die Deckungssummen und der Versicherungsumfang der spezifischen Tätigkeit angemessen sind. In vielen Fachrichtungen sind Mindestdeckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro empfehlenswert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso unverzichtbar. Zahnärzte entwickeln durch die Arbeitshaltung häufig Rückenprobleme und Schultererkrankungen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen können. Eine gute BU-Police sollte die konkrete ärztliche Fachtätigkeit absichern, nicht nur die Tätigkeit als Arzt allgemein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Berufshaftpflicht prüfen: Stimmen die versicherten Behandlungsleistungen mit Ihrem tatsächlichen Leistungsspektrum überein? Neue Verfahren müssen nachgemeldet werden.
  • Deckungssummen regelmäßig anpassen: Urteilssummen in Arzthaftpflichtprozessen steigen langfristig. Überprüfen Sie mindestens alle fünf Jahre, ob Ihre Deckung ausreicht.
  • BU früh abschließen: Je jünger und gesünder, desto günstiger die BU-Prämie. Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Ausschlüssen führen können.
  • Anonyme Voranfrage nutzen: Vor dem BU-Antrag empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, um die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Das Team von Ärzteversichert berät Sie unabhängig zu Ihrer individuellen Absicherung.

Quellen:

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