Inflation ist für Ärzte im Ruhestand ein zentrales Risiko, weil Versorgungswerksrenten und private Rentenversicherungen oft nur begrenzte Dynamik-Anpassungen vorsehen. Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5 bis 3 Prozent pro Jahr verliert eine Rente ohne Anpassung innerhalb von 20 Jahren rund 40 Prozent ihrer Kaufkraft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungswerksrenten werden in der Regel jährlich angepasst, aber die Anpassungsrate liegt oft unter der tatsächlichen Inflationsrate
  • Private Rentenversicherungen ohne Inflationsklausel verlieren real an Wert, besonders bei langer Laufzeit
  • Sachwerte wie Immobilien und Aktien-ETFs bieten langfristigen Inflationsschutz, während Tagesgeld und Lebensversicherungen real Verlust erleiden

Ausführliche Antwort

Ärzte, die im Alter von 67 Jahren in Rente gehen und statistisch 85 bis 90 Jahre alt werden, müssen ihren Ruhestand für 18 bis 23 Jahre finanzieren. Bei einer Inflationsrate von 3 Prozent jährlich sinkt die Kaufkraft einer fixen Monatsrente von anfangs 5.000 Euro nach 20 Jahren auf einen realen Wert von etwa 2.770 Euro. Das entspricht einem Kaufkraftverlust von 45 Prozent, der durch Rücklagen oder renditestarke Anlagen kompensiert werden muss.

Versorgungswerke passen ihre Leistungsrenten in der Regel an die wirtschaftliche Lage der Versichertengemeinschaft an, was in guten Jahren eine Erhöhung von 1 bis 2 Prozent bedeutet. Das reicht jedoch in Hochinflationsphasen wie 2021 bis 2023 mit Raten von 7 bis 10 Prozent nicht aus. Ärzte sollten daher einen Teil ihres Ruhestandsvermögens in Aktien-ETFs oder Immobilien gehalten haben, die historisch langfristig 5 bis 7 Prozent nominale Rendite erzielen und damit die Inflation übertreffen.

Die PKV-Beiträge steigen im Alter ebenfalls überproportional und können bei einem 75-jährigen Arzt 700 bis 1.200 Euro monatlich betragen. Diese Kostensteigerung sollte bei der Ruhestandsplanung einkalkuliert werden. Der PKV-Beitrag ist im Ruhestand zwar steuerlich als Sonderausgabe nach § 10 EStG absetzbar, aber das reduziert den Nettobeitrag nur teilweise.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte im Ruhestand sollten ihre Ausgaben und Einnahmen mindestens alle drei Jahre mit dem tatsächlichen Kaufkraftverlust abgleichen. Ärzteversichert empfiehlt eine Gesamtüberprüfung des Ruhestandsportfolios, bei der neben Rentenquellen auch die PKV-Beitragsentwicklung und etwaige Entnahmepläne aus Wertpapierkonten bewertet werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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