KI-Diagnostik gewinnt in der Urologie rasant an Bedeutung, insbesondere bei der Prostatakarzinom-Diagnostik durch KI-gestützte MRT-Auswertung und bei der automatisierten Zystoskopiebild-Analyse. Für Urologen stellen sich damit neue Fragen zur Haftung und zur Abrechnung von KI-assistierten Leistungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- KI-Systeme für die urologische Bildgebung (MRT-Prostata, Zystoskopie) sind als Medizinprodukt nach MDR zulassungspflichtig
- Haftung für Diagnosen bleibt beim Arzt, auch wenn KI-Systeme eingesetzt werden
- Abrechnung KI-assistierter Leistungen nach EBM oder GOÄ ist noch nicht vollständig geregelt und entwickelt sich
Ausführliche Antwort
In der urologischen Diagnostik werden KI-Systeme vor allem in zwei Bereichen eingesetzt: bei der Auswertung von multiparametrischen MRT-Aufnahmen der Prostata (mpMRT) zur Risikostratifizierung von Prostatakarzinomen und bei der Analyse von Zystoskopiebefunden zur Erkennung von Blasentumoren. Systeme wie PI-RADS-KI-Assistenten verbessern die Sensitivität der Befundung und reduzieren interindividuelle Variabilität unter Radiologen und Urologen.
Rechtlich gelten KI-Diagnosesysteme als Medizinprodukte der Risikoklasse IIa oder IIb nach der EU-MDR (Medical Device Regulation) und benötigen eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätsbewertung. Urologen, die solche Systeme einsetzen, sind verpflichtet, nur zugelassene Systeme zu verwenden und Vorkommnisse nach § 67 ff. MPDG (Medizinproduktegesetz) zu melden. Die Befundverantwortung verbleibt beim behandelnden Arzt: Eine KI-Empfehlung entbindet nicht von der ärztlichen Überprüfungspflicht.
Für die Abrechnung gelten derzeit GOÄ-Analogziffern oder EBM-Leistungen ohne spezifischen KI-Zuschlag. Die zukünftige GOÄ-Reform und EBM-Anpassungen werden voraussichtlich eigenständige Positionen für KI-assistierte Diagnostik einführen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
KI-Systeme, die fehlerhafte Befunde liefern und zu Behandlungsfehlern führen, können sowohl den Hersteller als auch den eingesetzten Arzt haftungsrechtlich belasten. Ärzteversichert prüft, ob bestehende Berufshaftpflichtpolicen den Einsatz von KI-Diagnosesystemen explizit einschließen, und empfiehlt bei Bedarf eine Anpassung der Deckungssummen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Digitalisierung und KI in der Medizin
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitale Gesundheitsversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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