Selektivverträge ermöglichen es Allgemeinmedizinern, außerhalb der Regelversorgung zusätzliche Vergütungen für definierte Leistungen zu erzielen. Die bekannteste Form ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, die in vielen Bundesländern erhebliche Mehreinnahmen ermöglicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • HZV-Verträge ermöglichen in Bayern und Baden-Württemberg Mehreinnahmen von bis zu 30.000 Euro jährlich über das KV-Budget hinaus
  • Integrierte Versorgungsverträge und Disease-Management-Programme (DMP) bieten weitere Vergütungsoptionen für chronisch kranke Patienten
  • Teilnahme an Selektivverträgen bindet Praxiskapazitäten und erfordert eine betriebswirtschaftliche Kalkulation

Ausführliche Antwort

Die HZV ist für Allgemeinmediziner der wichtigste Selektivvertrag. Sie läuft direkt zwischen Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung und bietet Pauschalvergütungen je eingeschriebenem Patient. In Bayern haben sich die meisten niedergelassenen Allgemeinmediziner für die HZV entschieden, da die Vergütungen pro Patient über dem KV-Niveau liegen.

Darüber hinaus bieten DMPs für Diabetes, Herzinsuffizienz und chronische Herzerkrankungen eigenständige Vergütungsstrukturen. Pro eingeschriebenem DMP-Patienten sind Jahrespauschalen von 60 bis 150 Euro möglich, bei einer typischen Praxis mit 200 DMP-Patienten summiert sich das auf 12.000 bis 30.000 Euro zusätzlich. Allgemeinmediziner sollten prüfen, welche Selektivverträge in ihrem KV-Bezirk aktiv sind und welche Dokumentationspflichten damit verbunden sind.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Selektivverträge können mit höherem Dokumentations- und Abrechnungsaufwand verbunden sein. Ärzteversichert berät ergänzend zur Praxisgründung und empfiehlt bei Niederlassung, eine betriebliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch Streitigkeiten bei Selektivvertragsabwicklung abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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