Selektivverträge ermöglichen es Gynäkologen, außerhalb der Regelversorgung besondere Leistungen direkt mit Krankenkassen zu vereinbaren. Diese Verträge können die Einnahmen erheblich verbessern und die Patientenversorgung optimieren.

Was das bedeutet

Selektivverträge im Sinne von §§ 73b, 73c, 140a SGB V sind Direktverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten oder Ärztegruppen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Sie erlauben:

  • Besondere Vergütungsmodelle: Höhere Honorare für definierte Leistungen als im EBM.
  • Erweiterte Leistungsspektren: Erbringung von Leistungen, die im Regelversorgung nicht erstattungsfähig sind.
  • Strukturierte Versorgungsprogramme: Chroniker-Programme, Disease-Management-Programme (DMP) mit zusätzlichen Vergütungsanreizen.

Gynäkologen profitieren von Selektivverträgen im Bereich Geburtsbegleitung, Pränataldiagnostik und Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen. Strukturierte Programm-Vergütungen liegen häufig deutlich über dem EBM-Niveau.

Selektivverträge bieten wirtschaftliche Vorteile, erfordern aber auch Investitionen in Dokumentation, Qualitätssicherung und ggf. Infrastruktur.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie sich über bestehende Selektivvertragsangebote bei Ihrer KV und direkt bei den regionalen Krankenkassen.
  • Prüfen Sie vor Beitritt, ob Dokumentationsaufwand und Vergütung in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung die im Selektivvertrag erbrachten Leistungen abdeckt.
  • Klären Sie steuerliche Implikationen bei höheren Honorareinnahmen mit Ihrem Steuerberater.

Das Team von Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihren Versicherungsschutz auf erweiterte Leistungsspektren anzupassen.

Quellen:

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