HNO-Ärzte nutzen Selektivverträge vor allem in der Schlaflabordiagnostik, der ambulanten Operationsversorgung und der integrierten Versorgung bei Hörgeräten und chronischen Erkrankungen wie Tinnitus oder Schwindel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ambulante Schlafdiagnostik-Verträge bieten extrabudgetäre Vergütung
- Hörgeräteversorgungs-Kooperationen mit Krankenkassen nach § 127 SGB V
- Schwerpunktzentren für Tinnitus und Schwindel können Direktvertragsmodelle nutzen
Ausführliche Antwort
HNO-Ärzte haben verschiedene Möglichkeiten, über Selektivverträge zusätzliche Einnahmen zu generieren. In der Schlafmedizin bieten Krankenkassen Verträge für ambulante Polygraphie (kleines Schlafapnoe-Screening) und für die CPAP-Versorgung an, die über den Regelleistungsrahmen hinaus vergütet werden. Viele HNO-Praxen mit Schlaflabor schließen solche Verträge mit mehreren Kassen ab.
In der Hörgerätversorgung ist die Kooperation mit zugelassenen Hörgeräteakustikern nach § 127 SGB V gesetzlich geregelt. HNO-Ärzte sind dabei nicht direkt Vertragspartner der Kassen, spielen aber als verschreibende und anpassende Ärzte eine zentrale Rolle. Einige Kassen finanzieren Versorgungsmodelle, bei denen HNO-Ärzte und Akustiker enger zusammenarbeiten.
Für HNO-Ärzte in Spezialschwerpunkten (Schwindelambulanz, Tinnitus-Retrainingtherapie, Cochlea-Implantat-Zentren) bieten sich integrierte Versorgungsverträge nach § 140a SGB V an, die komplexe Behandlungspfade extrabudgetär finanzieren. Diese Verträge erfordern allerdings intensive Verhandlungen mit einzelnen Kassen und einen erheblichen organisatorischen Aufwand.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
HNO-Ärzte in der ambulanten Operation sollten ihre Berufshaftpflicht auf Eingriffe im Kopf-Hals-Bereich mit ausreichend hoher Deckungssumme prüfen. Ärzteversichert kennt die spezifischen Risiken der HNO-Chirurgie und empfiehlt passende Policen.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Selektivverträge HNO
- GKV-Spitzenverband – Hörgeräteversorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Integrierte Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →