Internisten haben Zugang zu einer Vielzahl von Selektivverträgen, die über die Regelversorgung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) hinausgehen. Besonders relevant sind Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV), zu Disease-Management-Programmen (DMP) und zur integrierten Versorgung nach § 140a SGB V. Diese Verträge ermöglichen in der Regel eine bessere Fallpauschale oder eine zusätzliche Vergütung für koordinierende Aufgaben.

Hintergrund

Selektivverträge entstehen zwischen einzelnen Krankenkassen und Arztgruppen oder Praxisnetzen außerhalb der kollektivvertraglichen Regelversorgung. Für internistische Fachärzte und Hausärzte mit internistischer Weiterbildung sind folgende Modelle besonders verbreitet:

  • HZV-Verträge (Bayern, Baden-Württemberg u.a.): Hausärztliche Internisten, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sind, können über Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit einzelnen Kassen eine deutlich höhere Kopfpauschale erzielen.
  • DMP-Verträge (Diabetes mellitus Typ 1 und 2, KHK, Herzinsuffizienz): Internisten dokumentieren strukturiert, erhalten Zusatzvergütungen und übernehmen eine koordinierende Rolle für chronisch Kranke.
  • Integrierte Versorgungsverträge: Kooperationen zwischen Kliniken und niedergelassenen Internisten, etwa in der Kardiologie oder Gastroenterologie, werden kassenindividuell ausgehandelt.
  • VERAH- und AGnES-Verträge: Unterstützung durch nicht-ärztliche Praxisassistenten ist in vielen Selektivverträgen eingebettet und wird gesondert vergütet.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Informationsquellen nutzen: Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht aktuelle Selektivvertragsangebote. Auch der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) informiert regelmäßig.
  2. Kompatibilität prüfen: Nicht alle Verträge sind kombinierbar. Insbesondere HZV-Verträge erfordern häufig eine ausschließlich hausärztliche Tätigkeit.
  3. Dokumentationsaufwand einkalkulieren: Selektivverträge setzen oft IT-gestützte Dokumentation voraus. Prüfen Sie, ob Ihre Praxissoftware zertifiziert ist.
  4. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten, da Wechsel zwischen Verträgen Übergangsprobleme verursachen können.
  5. Individuelle Versicherungs- und Haftungsfragen klären: Neue Leistungsumfänge können Anpassungen der Berufshaftpflicht erfordern. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz an veränderte Tätigkeitsbereiche anzupassen.

Quellen:

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