Kardiologen können über Selektivverträge nach § 73c und § 140a SGB V ihre Vergütung optimieren und sich in strukturierten Versorgungsmodellen positionieren. Besonders relevant sind DMP-Verträge für koronare Herzkrankheit und Herzinsuffizienz sowie Verträge zur integrierten kardiologischen Versorgung. Diese Modelle sichern planbare Einnahmen und stärken die Position niedergelassener Kardiologen gegenüber Klinikambulanzen.
Hintergrund
Für die Kardiologie gibt es mehrere etablierte Selektivvertragstypen:
- DMP KHK und Herzinsuffizienz: Kardiologen dokumentieren Therapieziele, führen strukturierte Schulungen durch und erhalten Zusatzvergütungen je eingeschriebenem Patient.
- Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V): Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Kardiologen und Krankenhäusern ermöglichen schnittstellenübergreifende Behandlungspfade, etwa nach Herzinfarktereignis oder bei Device-Therapie.
- Praxisnetzverträge: Regionale Netze mit hausärztlichen Partnern organisieren Überweisungsstrukturen und werden teils über Selektivverträge mit einzelnen Kassen vergütet.
- Telekardiologische Verträge: Einzelne Kassen finanzieren Telemonitoring bei Herzinsuffizienz oder nach Device-Implantation gesondert über Zusatzvereinbarungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- KV-Angebote prüfen: Die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht aktuelle Selektivvertragsangebote auf ihren Portalen.
- Kooperationspartner sichern: Integrierte Versorgungsverträge setzen Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern voraus. Klären Sie frühzeitig, ob Klinikpartner bereits Vertragspartner sind.
- Geräteausstattung und Zertifizierung sicherstellen: Telemonitoring-Verträge setzen zertifizierte Endgeräte und spezifische IT-Schnittstellen voraus.
- Haftpflicht überprüfen: Erweiterte Leistungsumfänge erfordern möglicherweise Anpassungen in der Berufshaftpflicht. Ärzteversichert berät Sie zu passenden Lösungen für Kardiologen.
- Abrechnungstrennung sicherstellen: Selektivvertragsvergütungen laufen außerhalb des KV-Budgets und müssen sauber von EBM-Leistungen getrennt dokumentiert werden.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, DMP-Übersicht: www.kbv.de
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie: www.dgk.org
- GKV-Spitzenverband, Selektivverträge: www.gkv-spitzenverband.de
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