Kinderärzte können über Selektivverträge zusätzliche Vergütungen für bestimmte Leistungen erzielen, die über den regulären Kollektivvertrag der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Besonders die hausarztzentrierte Versorgung und besondere ambulante ärztliche Versorgung bieten attraktive Möglichkeiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V ist auch für Kinderärzte als Primärversorger relevant
- Selektivverträge zur Kinder- und Jugendmedizin fokussieren häufig auf Prävention, Impfprogramme und chronische Erkrankungen
- Die Vergütung über Selektivverträge liegt je nach Vertrag 10 bis 30 Prozent über den KV-Pauschalen
Ausführliche Antwort
Selektivverträge ermöglichen Krankenkassen und Arztgruppen, individuelle Vergütungsmodelle außerhalb des Kollektivvertragssystems zu vereinbaren. Für Kinderärzte sind vor allem folgende Vertragsformen relevant: Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V), in denen Kinderärzte als Primärversorger für Kinder und Jugendliche eingeschrieben werden können. Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 140a SGB V) für spezielle Erkrankungsbilder wie Asthma bronchiale, Neurodermitis oder Übergewicht bei Kindern.
Weitere Beispiele sind Impfverträge mit einzelnen Kassen, die über die Regelleistungen hinausgehen, sowie Disease-Management-Programme (DMP) für Typ-1-Diabetes oder Asthma. Kinderärzte in Regionen mit Selektivvertragsangeboten ihrer KV können über diese Verträge oft eine Mehrvergütung von 5.000 bis 15.000 Euro jährlich erzielen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfordert in der Regel eine Einschreibung bei der jeweiligen Krankenkasse.
Die Teilnahme an Selektivverträgen ist mit administrativem Aufwand verbunden: Dokumentationspflichten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fortbildungsanforderungen müssen erfüllt werden. Kinderärzte sollten prüfen, welche Verträge in ihrer Region angeboten werden und ob der Mehraufwand wirtschaftlich sinnvoll ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Kinderärzte sollten Selektivverträge vor der Unterzeichnung sorgfältig auf Kündigungsfristen, Dokumentationspflichten und Haftungsklauseln prüfen. Ärzteversichert unterstützt Kinderärzte dabei, ihren Versicherungsschutz an die besonderen Anforderungen von Selektivvertragsleistungen anzupassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Selektivverträge
- GKV-Spitzenverband – Besondere Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →