Neurologen profitieren von Selektivverträgen insbesondere in der Versorgung chronisch neurologisch Erkrankter. Verträge zu Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie und zur Schlaganfallnachsorge bieten Zusatzvergütungen über das EBM-Budget hinaus. Integrierte Versorgungsmodelle verbinden ambulante und stationäre Neurologie und ermöglichen strukturierte Behandlungspfade.
Hintergrund
Folgende Selektivvertragstypen sind für Neurologen besonders praxisrelevant:
- MS-Versorgungsverträge: Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen schließen Verträge mit neurologischen Schwerpunktpraxen ab, die eine umfassende MS-Betreuung übernehmen. Diese beinhalten oft erweiterte Diagnostik und Schulungsprogramme.
- Schlaganfallnetzwerke: Regionale Netzwerke verbinden Stroke-Units mit niedergelassenen Neurologen und Rehabilitationseinrichtungen. Die Koordinationsleistung wird gesondert vergütet.
- Epilepsieversorgung: Einige Kassen finanzieren spezialisierte Epilepsie-Ambulanzen oder kooperative Versorgungsmodelle mit Netzpartnern.
- Telemedizinische Konsiliardienste: Neurologen können an Telekonsilverträgen teilnehmen und Kliniken ohne eigene neurologische Abteilung unterstützen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Regionale KV-Angebote sondieren: Nicht alle Verträge sind bundesweit verfügbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrer KV nach aktuellen Ausschreibungen.
- Kooperationsnetzwerke aufbauen: Besonders Schlaganfall- und MS-Netzwerke erfordern stabile Kooperationspartner in Kliniken, Rehabilitation und Pflege.
- Dokumentationsanforderungen erfüllen: Selektivverträge verlangen oft strukturierte Verlaufsdokumentation. Prüfen Sie die Kompatibilität Ihrer Praxissoftware.
- Qualifikationsnachweise bereithalten: Manche Verträge setzen Zusatzqualifikationen voraus, etwa in der MS-Therapie oder Sonografie.
- Versicherungsschutz anpassen: Bei erweitertem Leistungsspektrum, insbesondere telemedizinischen Diensten, empfiehlt sich eine Überprüfung der Berufshaftpflicht. Ärzteversichert hilft dabei.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie: www.dgn.org
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Vertragsmodelle: www.kbv.de
- Multiple Sklerose Gesellschaft: www.dmsg.de
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