Neurologen profitieren von Selektivverträgen insbesondere in der Versorgung chronisch neurologisch Erkrankter. Verträge zu Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie und zur Schlaganfallnachsorge bieten Zusatzvergütungen über das EBM-Budget hinaus. Integrierte Versorgungsmodelle verbinden ambulante und stationäre Neurologie und ermöglichen strukturierte Behandlungspfade.

Hintergrund

Folgende Selektivvertragstypen sind für Neurologen besonders praxisrelevant:

  • MS-Versorgungsverträge: Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen schließen Verträge mit neurologischen Schwerpunktpraxen ab, die eine umfassende MS-Betreuung übernehmen. Diese beinhalten oft erweiterte Diagnostik und Schulungsprogramme.
  • Schlaganfallnetzwerke: Regionale Netzwerke verbinden Stroke-Units mit niedergelassenen Neurologen und Rehabilitationseinrichtungen. Die Koordinationsleistung wird gesondert vergütet.
  • Epilepsieversorgung: Einige Kassen finanzieren spezialisierte Epilepsie-Ambulanzen oder kooperative Versorgungsmodelle mit Netzpartnern.
  • Telemedizinische Konsiliardienste: Neurologen können an Telekonsilverträgen teilnehmen und Kliniken ohne eigene neurologische Abteilung unterstützen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Regionale KV-Angebote sondieren: Nicht alle Verträge sind bundesweit verfügbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrer KV nach aktuellen Ausschreibungen.
  2. Kooperationsnetzwerke aufbauen: Besonders Schlaganfall- und MS-Netzwerke erfordern stabile Kooperationspartner in Kliniken, Rehabilitation und Pflege.
  3. Dokumentationsanforderungen erfüllen: Selektivverträge verlangen oft strukturierte Verlaufsdokumentation. Prüfen Sie die Kompatibilität Ihrer Praxissoftware.
  4. Qualifikationsnachweise bereithalten: Manche Verträge setzen Zusatzqualifikationen voraus, etwa in der MS-Therapie oder Sonografie.
  5. Versicherungsschutz anpassen: Bei erweitertem Leistungsspektrum, insbesondere telemedizinischen Diensten, empfiehlt sich eine Überprüfung der Berufshaftpflicht. Ärzteversichert hilft dabei.

Quellen:

  • Deutsche Gesellschaft für Neurologie: www.dgn.org
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung, Vertragsmodelle: www.kbv.de
  • Multiple Sklerose Gesellschaft: www.dmsg.de

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