Notfallmediziner sind häufig in Strukturen tätig, die durch Selektivverträge ergänzt werden können. Besonders relevant sind Verträge zu Portalpraxen an Klinikstandorten, zur integrierten Notfallversorgung und zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten. Diese Modelle entstehen im Zuge der Notfallreform und schaffen neue Einnahmequellen für Ärzte mit notfallmedizinischer Qualifikation.
Hintergrund
Die Notfallversorgung in Deutschland befindet sich im Umbruch. Folgende Vertragsmodelle sind für Notfallmediziner relevant:
- Portalpraxen-Verträge: Im Zuge der Notfallreform entstehen an Klinikstandorten Integrierte Notfallzentren (INZ). Kassenärztliche Vereinigungen schließen dafür teils Selektivverträge für koordinierende Ärzte ab.
- Rettungsdienst-Kooperationsverträge: Einzelne Kassen finanzieren notärztliche Begleitmaßnahmen oder strukturierte Übergabeprotokolle gesondert.
- Telenotfallmedizin: Digitale Ersteinschätzungsverträge ermöglichen Notfallmedizinern, über Telekonsile auch außerhalb des Dienstes tätig zu sein.
- Bereitschaftsdienststrukturen: In einigen KV-Bereichen werden erweiterte Bereitschaftsdienste über Selektivverträge mit einzelnen Kassen vergütet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Reform-Entwicklungen verfolgen: Die Notfallversorgungsreform wird neue Vergütungsstrukturen schaffen. Bleiben Sie über Ihre KV und den Marburger Bund informiert.
- Qualifikation sichern: Für viele Vertragsmodelle ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder eine ATLS/ERC-Zertifizierung Voraussetzung.
- Kooperationen mit Kliniken aufbauen: Portalpraxen-Modelle erfordern eine enge Abstimmung mit dem Krankenhaus und der KV.
- Haftpflicht prüfen: Notfallmedizinische Tätigkeiten, insbesondere im Rettungsdienst oder in telemedizinischen Modellen, erfordern eine darauf abgestimmte Berufshaftpflicht. Ärzteversichert berät hierzu.
- Abrechnung strukturieren: Notfallleistungen werden teils über EBM, teils über gesonderte Verträge abgerechnet. Eine saubere Trennung ist zwingend.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGN): www.dgn.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Notfallversorgung: www.kbv.de
- Marburger Bund: www.marburger-bund.de
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