Orthopäden nutzen Selektivverträge nach § 73b SGB V (Hausarztverträge) und § 140a SGB V (integrierte Versorgung) sowie zunehmend § 73c-Verträge, um außerhalb der KV-Budgetierung zusätzliche Vergütungen zu erzielen. Besonders Rücken- und Gelenkprogramme von Krankenkassen bieten attraktive Zusatzvergütungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Selektivverträge ermöglichen Orthopäden höhere Vergütungen jenseits der EBM-Budgets
- Integrierte Versorgungsverträge (§ 140a SGB V) mit Krankenkassen sind in der Orthopädie besonders verbreitet
- Disease-Management-Programme für Rückenerkrankungen sind häufige Vertragspartner
Ausführliche Antwort
Orthopäden können über Selektivverträge mit gesetzlichen Krankenkassen Mehreinnahmen von 20.000 bis 60.000 Euro jährlich erzielen, ohne ihre GKV-Kassenzulassung zu berühren. Verbreitete Programme sind Rückenverträge der AOK oder Techniker Krankenkasse, die koordinierte Versorgungspfade für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen honorieren. Orthopäden übernehmen dabei eine steuernde Funktion mit gesonderten Kopfpauschalen.
Integrierte Versorgungsverträge nach § 140a SGB V erlauben Orthopäden, direkt mit Kliniken oder anderen Leistungserbringern zu kooperieren und sektorenübergreifende Behandlungen abzurechnen. Im Bereich der Knie- und Hüftprothetik existieren Verträge, die die gesamte Behandlungskette von der Diagnostik bis zur Nachsorge vergüten.
Wichtig: Die Teilnahme an Selektivverträgen erfordert eine Abwägung des bürokratischen Aufwands. Manche Programme verlangen umfangreiche Dokumentation und schränken die Therapiefreiheit ein. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen vor Beitritt ist unerlässlich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Orthopäden sollten Selektivverträge regelmäßig auf Wirtschaftlichkeit überprüfen und sicherstellen, dass die Versicherungsverträge der Praxis die vertraglich übernommenen Haftungsrisiken vollständig abdecken. Ärzteversichert berät zu den Haftungsimplikationen von Selektivverträgen und zum optimalen Versicherungsschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Selektivverträge
- GKV-Spitzenverband – Selektivverträge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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