Palliativmediziner können über spezialisierte Versorgungsverträge außerhalb der Regelversorgung abrechnen. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist das zentrale Selektivvertragsinstrument in der Palliativmedizin und ermöglicht eine deutlich bessere Vergütung als die Regelversorgung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- SAPV-Verträge nach § 132d SGB V: Zulassung über Krankenkassen, Vergütung ca. 60 bis 90 Euro pro Stunde
- AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativversorgung): über KV abrechenbar, Zuschläge über GOP 03370 ff.
- Kooperationsverträge mit Hospizen und Pflegediensten erweitern das Leistungsspektrum
Ausführliche Antwort
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist der wichtigste Selektivvertrag für Palliativmediziner. Palliativteams (SAPV-Teams) schließen Verträge direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen nach § 132d SGB V ab. Die Zulassung setzt eine spezifische Qualifikation (Zusatzbezeichnung Palliativmedizin), den Nachweis einer rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und eine Kooperation mit einem Pflegedienst voraus. Die Vergütung liegt je nach Region und Kasse bei 60 bis 90 Euro pro Arztstunde, deutlich über dem EBM-Niveau.
Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist über die Kassenärztliche Vereinigung abrechenbar. Die spezifischen GOP für palliativmedizinische Erstgespräche (03370), Koordinationsgespräche (03371) und Teamgespräche (03372) vergüten koordinative und gesprächsintensive Leistungen der Palliativmedizin. Palliativmediziner, die noch kein SAPV-Team leiten, können über diese GOP-Positionen eine bessere Vergütung als über Standard-Hausarzt-Ziffern erzielen.
Kooperationsverträge mit stationären Hospizen und ambulanten Palliativpflegediensten ermöglichen zusätzliche Einnahmen durch Konsultationsleistungen und die Begleitung von Patienten im Hospiz. Diese Kooperationen sind nicht über die KV abrechenbar, sondern werden privatrechtlich vereinbart.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt SAPV-Ärzten, die besondere psychische Belastung ihres Fachgebiets bei der Absicherung zu berücksichtigen. Burnout und psychische Erkrankungen sind häufige Berufsunfähigkeitsursachen in der Palliativmedizin. Eine BU-Police, die psychische Erkrankungen ohne Einschränkungen mitversichert, ist in diesem Fachgebiet besonders wichtig.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – SAPV und AAPV
- GKV-Spitzenverband – SAPV-Verträge
- Bundesgesundheitsministerium – Palliativversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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