Pathologen sind im Gegensatz zu vielen anderen Fachgruppen kaum an direkten Patientenkontakt-Selektivverträgen beteiligt. Ihre Selektivverträge beziehen sich hauptsächlich auf diagnostische Kooperationsverträge mit Krankenhäusern und onkologischen Zentren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Selektivverträge für Pathologen fokussieren auf Kooperationen mit Kliniken und Tumorzentren
- Direktverträge mit Krankenkassen nach § 140a SGB V sind die Ausnahme
- Spezialisierungen wie molekulare Pathologie oder Neuropathologie erhöhen die Vertragsattraktivität
Ausführliche Antwort
Die meisten pathologischen Befundungen werden im Rahmen der Regelversorgung über die KV abgerechnet. Selektivverträge nach § 73b oder § 140a SGB V, wie sie etwa in der Hausarztversorgung oder integrierten Versorgung üblich sind, spielen in der Pathologie eine untergeordnete Rolle. Stattdessen schließen Pathologen Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern ab, in denen sie als externe Konsiliare tätig sind.
Bedeutsamer für Pathologen sind Verträge mit onkologischen Spitzenzentren der Deutschen Krebshilfe (DKG-Zertifizierung), bei denen die pathologische Diagnostik nach definierten Qualitätsstandards zu erbringen ist. Diese Verträge sichern einen konstanten Einsendestrom und ermöglichen höhere Fallzahlen für spezialisierte Diagnostik wie Next-Generation-Sequencing (NGS) oder immunhistochemische Spezialfärbungen.
Für Pathologen in Eigenpraxis lohnt es sich, Kooperationsverträge mit mehreren Einsenderkrankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten abzuschließen. Klare Regelungen zu Befundfristen, Digitalpathologie und Datenschutz sind in modernen Kooperationsverträgen unverzichtbar.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Pathologen, die als externe Konsiliarärzte tätig sind, sollten ihren Haftungsumfang klar regeln. Ärzteversichert unterstützt bei der Prüfung, ob die bestehende Berufshaftpflicht auch Konsiliardienstleistungen mit ausreichender Deckungssumme abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Selektivverträge und Kooperationen
- Deutsche Gesellschaft für Pathologie
- Bundesgesundheitsministerium – Integrierte Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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