Rechtsmediziner sind in ihrem Tätigkeitsprofil überwiegend außerhalb der klassischen GKV-Selektivvertragsstruktur positioniert, da ihre Leistungen häufig für Justizbehörden, Staatsanwaltschaften und im Rahmen der amtlichen Leichenschau erbracht werden. Dennoch gibt es spezifische Kooperations- und Vergütungsmodelle, die für rechtsmedizinisch tätige Ärzte relevant sind.
Hintergrund
Im Bereich der Rechtsmedizin sind folgende Vertragskontexte relevant:
- Amtliche Leichenschau: Die Vergütung erfolgt nach Landesgebührenordnungen und kommunalen Verträgen, nicht über GKV-Selektivverträge. Einige Kommunen schließen Rahmenverträge mit rechtsmedizinischen Instituten ab.
- Klinisch-forensische Ambulanzen: Diese Einrichtungen, die Gewaltopfer untersuchen, werden teils über Vereinbarungen mit Kassen und Ländern finanziert. Niedergelassene Rechtsmediziner können sich als Kooperationspartner einbringen.
- Gutachtenerstellung für Sozialgerichte: Rechtsmediziner erstellen Gutachten für Rentenversicherungsträger und Gerichte. Die Vergütung erfolgt nach dem JVEG.
- Universitäre Kooperationsverträge: Rechtsmedizinische Institute kooperieren mit Kliniken und erhalten teils Pauschalvergütungen für Dienstleistungen wie die Blutalkoholbestimmung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Landesrecht kennen: Die Vergütung der Leichenschau variiert stark zwischen den Bundesländern. Informieren Sie sich über die aktuellen Gebührenordnungen Ihres Landes.
- Forensische Ambulanzen aufbauen: Der Aufbau einer klinisch-forensischen Ambulanz kann mit kommunalen Trägern und Kassen ausgehandelt werden.
- Gutachtertätigkeit absichern: Für forensische Gutachten empfiehlt sich eine spezifische Gutachterhaftpflicht, die über die Berufshaftpflicht hinausgehen kann.
- Fortbildung und Zertifizierung: Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin bietet Zertifizierungen an, die für Gutachtenverträge relevant sein können.
- Versicherungsschutz prüfen: Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen für das spezifische Tätigkeitsprofil.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin: www.dgrm.de
- Bundesärztekammer, Gutachtenrecht: www.bundesaerztekammer.de
- Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG): www.gesetze-im-internet.de/jveg
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