Unfallchirurgen verfügen über ein spezifisches Vertragsumfeld, das sich deutlich von der GKV-Selektivvertragsstruktur anderer Fachrichtungen unterscheidet. Das D-Arzt-Verfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist das bedeutendste Vertragssystem für niedergelassene Unfallchirurgen. Ergänzend kommen integrierte Versorgungsmodelle für traumatologische Behandlungspfade in Betracht.
Hintergrund
Folgende Vertragsmodelle sind für Unfallchirurgen zentral:
- D-Arzt-Verfahren (DGUV): Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und behandeln Arbeitsunfallpatienten nach dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (BG-Verfahren). Die Vergütung erfolgt nach dem UV-GOÄ und ist deutlich höher als nach EBM.
- H-Arzt-Verfahren: Handchirurgisch tätige Unfallchirurgen können als H-Ärzte zugelassen werden und komplexere handchirurgische Verletzungen im BG-Verfahren behandeln.
- Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V): Kooperationen zwischen Kliniken und niedergelassenen Unfallchirurgen ermöglichen schnittstellenübergreifende Versorgung, etwa bei der Nachsorge nach operativen Eingriffen.
- Ambulantes Operieren (§ 115b SGB V): Vereinbarungen zur ambulanten Durchführung von Operationen eröffnen zusätzliche Vergütungsoptionen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- D-Arzt-Zulassung beantragen: Die Zulassung als Durchgangsarzt erfolgt über die DGUV und erfordert definierte Anforderungen an Praxisausstattung, Qualifikation und Erreichbarkeit.
- UV-GOÄ kennen: Die Unfallversicherungs-GOÄ unterscheidet sich wesentlich von EBM und GOÄ. Eine gründliche Kenntnis ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung.
- Kooperationsverträge mit BG-Kliniken: Eine enge Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Kliniken ist für komplexe Fälle unverzichtbar.
- Praxisausstattung sichern: D-Arzt-Praxen müssen Mindestanforderungen an Diagnostik und Notfallversorgung erfüllen.
- Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht überprüfen: Operative Tätigkeiten im ambulanten Bereich erfordern angepassten Versicherungsschutz. Ärzteversichert hilft bei der Optimierung.
Quellen:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, D-Arzt-Verfahren: www.dguv.de
- Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie: www.dgu-online.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: www.kbv.de
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