Urologen haben Zugang zu Selektivverträgen insbesondere im Bereich onkologischer Erkrankungen und chronisch-urologischer Leiden. Disease-Management-Programme für Prostatakarzinom sowie integrierte Versorgungsmodelle für inkontinente oder tumorkranke Patienten bieten Zusatzvergütungen. Außerdem ermöglichen ambulante Operationsvereinbarungen eine zusätzliche Vergütungsquelle.

Hintergrund

Folgende Selektivvertragsmodelle sind für Urologen relevant:

  • DMP Prostatakarzinom: Seit Einführung des DMP Prostatakarzinom in mehreren KV-Bezirken können Urologen strukturierte Betreuungsleistungen mit Zusatzvergütung abrechnen.
  • Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V): Kooperationsmodelle zwischen urologischen Praxen und Kliniken, etwa für Blasenkrebs-Nachsorge oder inkontinente Patienten, werden kassenindividuell ausgehandelt.
  • Ambulantes Operieren: Verträge nach § 115b SGB V ermöglichen die ambulante Durchführung urologischer Eingriffe (z.B. Zystoskopie, Vasektomie) mit eigener Vergütungsstruktur.
  • Onkologische Netzwerke: Urologische Schwerpunktpraxen können in Tumorzentren eingebunden sein und Verträge über koordinierende Leistungen abschließen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. DMP-Anmeldung prüfen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer KV, ob in Ihrem Bezirk ein DMP Prostatakarzinom verfügbar ist und welche Anforderungen für die Teilnahme bestehen.
  2. Zertifizierungen nutzen: Urologische Krebszentren der DKG erhöhen die Chancen auf Abschluss von Selektivverträgen mit einzelnen Kassen.
  3. Ambulantes Operieren ausbauen: Gut ausgestattete Praxen können über § 115b-Verträge ihre Leistungspalette und Einnahmen erweitern.
  4. Netzwerkpartner ansprechen: Kooperationen mit Onkologen, Strahlentherapeuten und Palliativmedizinern sind oft Voraussetzung für integrierte Versorgungsverträge.
  5. Versicherungsschutz überprüfen: Ambulante Operationen erfordern angepasste Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Ärzteversichert unterstützt bei der Optimierung.

Quellen:

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